§ 2 ABauV
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VGer AG WBE.2022.454 · 06.07.2023AbgewiesenHat eine Baubehörde die Umgebungsgestaltung bereits rechtskräftig bewilligt und weicht die ausgeführte Umgebung nicht vom bewilligten Plan ab, ist sie weder verpflichtet noch berechtigt, auf Verlangen von Nachbarn ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren einzuleiten; ihre Weigerung stellt keine formelle Rechtsverweigerung dar. Die…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.