§ 19a Abs. 1 VRG
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VGer ZH VB.2025.00371 · 17.06.2024NichteintretenEin Rückweisungsentscheid des Baurekursgerichts, der der unteren Instanz noch erhebliche Entscheidspielräume lässt und weiteren Sachverhaltsabklärungen bedarf, stellt einen Zwischenentscheid dar, auf den das Verwaltungsgericht nicht eintritt, weil die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.