§ 191 Abs. 1 PBG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
KGer LU 7H 17 335 · 10.07.2018GutgeheissenAuch die Unterflur-Abfallsammelstelle unterliegt der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 RPG und ist nach § 191 Abs. 1 PBG in geeigneter Weise zu profilieren. Wird auf eine realisierbare Aussteckung verzichtet und werden legitimierte Nachbarn dadurch an der Einsprache gehindert, so sind diese trotz fehlender Einsprache zur…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.