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§ 191 Abs. 1 PBG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
KGer LU 7H 17 335 · 10.07.2018GutgeheissenAuch die Unterflur-Abfallsammelstelle unterliegt der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 RPG und ist nach § 191 Abs. 1 PBG in geeigneter Weise zu profilieren. Wird auf eine realisierbare Aussteckung verzichtet und werden legitimierte Nachbarn dadurch an der Einsprache gehindert, so sind diese trotz fehlender Einsprache zur…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.