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§ 19 WAG (BGS 940.11)

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer SO VWBES.2019.397 · 11.05.2020AbgewiesenDie Erteilung einer Ausnahmebewilligung für verlängerte Öffnungszeiten nach § 21 Abs. 1 WAG ist eine Kann-Bestimmung; ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Es ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, in der wirtschaftliche Interessen des Betreibers den Anwohnerinteressen an ungestörter Nachtruhe und dem öffentlichen Interesse an…AusnahmebewilligungBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.