§ 19 StR
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZG V 2021 19 · 11.03.2022Teilweise gutgeheissenDie Umgestaltung eines öffentlichen Weges mit Rasengittersteinen und Humusstreifen ist zulässig, sofern die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt. Abstandsvorschriften für Pflanzungen und Signale sind jedoch strikt einzuhalten.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer ZG V 2020 12 · 05.02.2021AbgewiesenDie Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus ist zu Recht erteilt worden, da das Grundstück rechtlich und tatsächlich genügend erschlossen ist. Eine Koordinationspflicht nach Art. 25a RPG besteht nicht, da kein enger Sachzusammenhang zwischen dem Bauvorhaben und der Qualifikation des H.________-wegs als Erschliessungsstrasse vorliegt.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.