§ 19 Abs. 2 BauV
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
67%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer AG WBE.2025.302 · 09.07.2026AbgewiesenEin im Grundbuch eingetragenes Grenz- und Anbaurecht enthält begrifflich auch ein Näherbaurecht, da es dem Berechtigten erlaubt, die gesetzliche Grenzabstandsvorschrift bis auf null zu unterschreiten, ohne zwingend an die Grenze zu bauen. Verlangt der Dienstbarkeitsvertrag ausdrücklich nur ein Grenzbaurecht, ist ein Näherbaurecht…BaubewilligungVGer AG WBE.2023.369 · 04.09.2024Teilweise gutgeheissenFür die Unterschreitung des Grenzabstands bei einer Kleinbaute ist nach § 19 Abs. 2 BauV (AG) die schriftliche Zustimmung aller betroffenen Nachbareigentümer erforderlich; bei Miteigentum müssen alle Miteigentümer zustimmen, da die Belastung eines Grundstücks mit einem Näher- oder Grenzbaurecht nicht zu den gewöhnlichen…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungVGer AG WBE.2018.330 · 03.12.2018GutgeheissenGrenzabstandsvorschriften im Kanton Aargau gelten gemäss §§47 und 51 BauG nicht nur für Bauten (Gebäude), sondern gleichermassen für Anlagen. Das Grenzabstandsprivilegium nach §18 Abs.2 ABauV und §19 Abs.2 BauV ist aus Rechtsgleichheitsgründen auf Anlagen auszudehnen, welche die darin vorgesehenen Masse einhalten.BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.