§ 19 Abs. 1 MAG
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BRG ZH BRGE IV Nr. 0117/2024 · 02.09.2024AbgewiesenBei der kommunalen Mehrwertermittlung nach Umzonung ist eine einheitliche Mikrolage-Bewertung innerhalb eines Quartiers zulässig; massgebend für die Wertermittlung ist nicht der tatsächlich erzielte Mietzins, sondern der nach der bestmöglichen Nutzung (highest-and-best-use) ermittelte Verkehrswert des unbebauten Grundstücks.UmzonungMehrwertabgabeKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.