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§ 19 Abs. 1 GG

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VGer ZH VB.2025.00847 · 30.07.2026AbgewiesenBehördliche Abstimmungserläuterungen zur Teilrevision eines privaten Gestaltungsplans genügen dem Gebot der Sachlichkeit, wenn sie widerspruchsfrei, nachvollziehbar und mit den Rechtsgrundlagen vereinbar sind; eine Irreführung der Stimmberechtigten über das Ausmass der Ausnützung liegt nicht vor, wenn der Vergleich mit der…GestaltungsplanSondernutzungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.