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§18 Abs. 2 aKBV (SO)

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VGer SO VWBES.2017.189 · 06.02.2018AbgewiesenFür die Bemessung der Gebäudehöhe nach §18 KBV ist auf die gesamte optische Erscheinung des sichtbaren Bauvolumens abzustellen (Fassadenflucht als Ganzes, nicht geschossweise); vorgeschobene Metallstützen ohne geschlossene Wandfläche begründen keine Fassadenflucht, sodass ohne die verlangte Flügelwand die zulässige Gebäudehöhe von 10.5…BaubewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.