§ 18 ABauV
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VGer AG WBE.2023.107 · 16.06.2023AbgewiesenEin Sitzplatz gilt nur dann als «mindestens einseitig offen» im Sinne von § 32 Abs. 2 lit. a Ziff. 5 BauV, wenn er auf einer ganzen Seite von Ecke zu Ecke offen ist; ein 15 cm breiter Spalt genügt dieser Mindestanforderung nicht. Die Gemeinde darf in einem solchen Fall ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren durchführen, wenn das…BaubewilligungBGer 1C_457/2016 · 07.03.2017GutgeheissenEine Abweichung von den Vorgaben eines Gestaltungsplans ist willkürlich, wenn sie deutlich über die tolerierbare Grenze hinausgeht, insbesondere bei Überschreitung der überbauten Grundfläche unter Nichtberücksichtigung von § 18 Ziff. 2 aBauV.BaubewilligungGestaltungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.