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§ 178 Abs. 1 BPG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
AppGer BS VD.2024.164 · 06.10.2025GutgeheissenDie Übergangsbestimmung von § 22a Abs. 1 Satz 2 nWRFG, wonach auf erstinstanzliche Baubewilligungsverfahren noch altes Wohnschutzförderrecht angewandt wurde, das Rechtsmittelverfahren jedoch neuem Recht unterstehen soll, ist verfassungskonform so auszulegen, dass auch das Rechtsmittelverfahren dem bisherigen Recht untersteht, da die…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.