§ 178 Abs. 1 BPG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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AppGer BS VD.2024.164 · 06.10.2025GutgeheissenDie Übergangsbestimmung von § 22a Abs. 1 Satz 2 nWRFG, wonach auf erstinstanzliche Baubewilligungsverfahren noch altes Wohnschutzförderrecht angewandt wurde, das Rechtsmittelverfahren jedoch neuem Recht unterstehen soll, ist verfassungskonform so auszulegen, dass auch das Rechtsmittelverfahren dem bisherigen Recht untersteht, da die…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.