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§ 173 BPG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
AppGer BS VD.2021.204 · 11.05.2021AbgewiesenIm Rekursverfahren gegen einen Baubeschluss nach § 156 BPG können keine Einwände gegen den zugrundeliegenden Linien- und Erschliessungsplan erhoben werden, wenn dieser in Rechtskraft erwachsen ist (§ 157 Abs. 2 BPG). Die Anmerkung der Erschliessungsbeitragspflicht im Grundbuch ist nicht anfechtbar, wenn keine substantiierten Gründe für…SondernutzungsplanBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.