§ 17 StR
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VGer ZG V 2020 12 · 05.02.2021AbgewiesenDie Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus ist zu Recht erteilt worden, da das Grundstück rechtlich und tatsächlich genügend erschlossen ist. Eine Koordinationspflicht nach Art. 25a RPG besteht nicht, da kein enger Sachzusammenhang zwischen dem Bauvorhaben und der Qualifikation des H.________-wegs als Erschliessungsstrasse vorliegt.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.