§ 17 BauG AG
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VGer AG WBE.2024.41 · 11.12.2024AbgewiesenEin Erschliessungsplan gilt nach § 132 Abs. 1 lit. c BauG (AG) als Enteignungstitel für alle dinglichen Rechte (einschliesslich Wegrechte) innerhalb der Strassenlinie, sofern die Planlegende auf das Enteignungsrecht hinweist. Das öffentliche Interesse an der Erschliessung von Bauland überwiegt eine minimale Beeinträchtigung des…SondernutzungsplanEnteignungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.