§ 17 Abs. 1 SHV
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VGer ZH VB.2025.00266 · 23.04.2026AbgewiesenWährend einer Ausbildung auf Tertiärstufe werden gemäss § 15 Abs. 4 SHG nur in Ausnahmefällen wirtschaftliche Hilfe und ausbildungsbedingte Kosten übernommen; eine solche Ausnahme ist nicht gegeben, wenn die gesuchstellende Person die Zulassungsvoraussetzungen zum Studium nicht erfüllt und der Studienbeginn nicht absehbar ist. Unter…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.