§ 17 Abs. 1 GSW
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VGer ZG V 2019 44 · 03.03.2020AbgewiesenEine Projektänderung an einem bestehenden Gebäude kann nur im vereinfachten Verfahren ohne Publikation und Auflage bewilligt werden, wenn öffentliche oder nachbarliche Interessen überhaupt nicht berührt sind (§ 45 Abs. 4 aPBG); die Figur der 'Wahrung der Grundzüge' ist auf Neubauprojekte zugeschnitten und gilt bei Änderungen an…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.