Startseite
Startseite
← Normenregister

§ 16a Abs. 2 ABauV AG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2024.444 · 01.12.2025GutgeheissenIm Anwendungsbereich der ABauV dürfen die Flächen von Loggien nicht an die Vollgeschossfläche des darunter liegenden Geschosses für die Berechnung der zulässigen Attikagrundfläche (§ 16a Abs. 2 ABauV) angerechnet werden; die neuere Regelung in § 25 Abs. 1 BauV entfaltet insoweit keine positive Vorwirkung (Art. 5 Abs. 1 BV). Eine…BaubewilligungAusnahmebewilligungSondernutzungsplanGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionVGer AG WBE.2022.26 · 21.11.2022AbgewiesenEine auf der Attikageschossterrasse fest montierte Pergola-Markise, die aufgrund ihrer Wetterschutzwirkung eine erweiterte Nutzung der überdeckten Fläche ermöglicht und optisch volumenerweiternd auf das Attikageschoss wirkt, ist ein Bauteil im Sinne von § 16a Abs. 2 ABauV, das innerhalb der reduzierten Attikagrundfläche liegen muss. Die…BaubewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.