§ 16 DSchG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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AppGer BS VD.2022.47 · 28.04.2023GutgeheissenDas öffentliche Interesse an der Unterschutzstellung eines hochrangigen Baudenkmals der Nachkriegsmoderne überwiegt das Interesse an haushälterischer Bodennutzung und Verdichtung; letzteres begründet keine positive Standortgebundenheit für eine höhere Ausnutzung des betroffenen Grundstücks.Bauen ausserhalb BauzoneAppGer BS VD.2020.243 · 24.11.2021AbgewiesenDie Eintragung einer Liegenschaft in das Denkmalverzeichnis ist rechtmässig, wenn ein hochrangiges Baudenkmal vorliegt, dessen Erhalt durch überwiegende öffentliche Interessen geboten ist, und die Unterschutzstellung verhältnismässig ist; allein die vorherige Austragung aus dem Inventar schützenswerter Bauten vermag kein schützenswertes…AppGer BS VD.2019.172 · 22.08.2017RückweisungDie Eintragung eines Wohnhauses der Nachkriegsmoderne als Baudenkmal ist verhältnismässig, wenn das Objekt architekturhistorischen Zeugniswert besitzt; das finanzielle Renditeinteresse der Eigentümer sowie das öffentliche Interesse an der Siedlungsverdichtung überwiegen das Denkmalschutzinteresse nicht.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.