§ 16 Abs. 2 BPV
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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AppGer BS VD.2025.8 · 22.04.2026GutgeheissenEin zonenkonformes Bauvorhaben in der Bauzone 3 kann nicht allein deshalb gestützt auf § 58 Abs. 1 BPG (gute Gesamtwirkung) abgewiesen werden, weil es grösser und architektonisch anders als die bestehenden Nachbargebäude ist; eine Reduktion der zulässigen Baumasse aus ästhetischen Gründen setzt überwiegende öffentliche Interessen — etwa…BaubewilligungAppGer BS VD.2023.161 · 22.03.2024AbgewiesenDie Verweigerung einer Baubewilligung für einen Digitalscreen an einer prominenten Eckliegenschaft im Bereich eines neu gestalteten Verkehrskreisels ist mit der Ästhetikgeneralklausel von § 58 BPG vereinbar, wenn das Vorhaben die klare Fassadenstruktur durchbricht und die gute Gesamtwirkung des aufgewerteten Stadtraums empfindlich…BaubewilligungAppGer BS VD.2019.30 · 21.08.2018AbgewiesenDie Bewilligung einer freistehenden beleuchteten Reklamestele (Digitalscreen) setzt nach § 58 Abs. 1 BPG voraus, dass das Vorhaben in die bauliche und landschaftliche Umgebung befriedigend eingeordnet werden kann und eine gute Gesamtwirkung entsteht; an einem Standort mit überdurchschnittlicher städtebaulicher Qualität (hier: beim…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.