Startseite
Startseite
← Normenregister

§ 16 Abs. 1 VRG (ZH)

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2023.00612 · 08.05.2024AbgewiesenEine res iudicata liegt vor, wenn das Rechtsverhältnis – die Erteilung des Aufenthaltsrechts – bereits rechtskräftig beurteilt wurde; die Wahl einer anderen Rechtsgrundlage (Härtefall statt Familiennachzug) ändert daran nichts, da sie nur die rechtliche Begründung, nicht den Streitgegenstand betrifft. Ein neues Gesuch ist nur zulässig,…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.