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§ 15e ff. HWSchV

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VGer ZH VB.2024.00744 · 20.11.2025AbgewiesenDie Gewässerraumfestlegung im vereinfachten Verfahren nach §§ 15e ff. HWSchV stellt formal einen kantonalen Sondernutzungsplan dar; Verfahren und Rechtsschutz richten sich nach dem Raumplanungsrecht (Art. 4, 26, 33 RPG). Eine asymmetrische Anordnung des Gewässerraums zulasten eines unbebauten Grundstücks ist gerechtfertigt, wenn das…SondernutzungsplanOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.