§ 159 BauG (SAR 713.100)
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2022.22 · 19.04.2022Teilweise gutgeheissenEine Ersatzvornahme zur Erzwingung der Einreichung eines Baugesuchs ist unzulässig, wenn das nachträgliche Baubewilligungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und kein vollstreckbarer Sachentscheid vorliegt. Die Vollstreckung setzt einen rechtskräftigen Sachentscheid voraus.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.