§ 159 Abs. 2 BauG
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VGer AG WBE.2024.26 · 25.03.2024NichteintretenEin Entscheid des Gemeinderats über die nachträgliche Bewilligung von abweichend ausgeführten Bauarbeiten ist ein Sachentscheid im Sinne von § 159 Abs. 1 BauG und ist zunächst beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) anzufechten; eine direkte Beschwerde beim Verwaltungsgericht ist unzulässig, auch wenn die Rechtsmittelbelehrung…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.