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§ 156 Abs. 2 VRG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
KGer LU 7H 17 134 · 03.01.2018Besonderer AusgangOhne Baubewilligung realisierte baubewilligungspflichtige Massnahmen sind prinzipiell nach Massgabe desjenigen Rechts zu beurteilen, welches zur Zeit der Realisierung in Kraft stand; ist das später in Kraft getretene Recht aus Sicht der Bauherrschaft günstiger, gebietet der Grundsatz der Verhältnismässigkeit dessen Anwendung. Das…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionWiederherstellung / RückbauPlanungszoneKGer LU 7H 18 11 · 01.01.2018GutgeheissenDie Weilerzone nach § 59a PBG in der seit 1. Januar 2018 geltenden Fassung ist keine Bauzone im Sinne von Art. 15 RPG, sondern eine beschränkte Zone ausserhalb der Bauzonen gemäss Art. 18 RPG i.V.m. Art. 33 RPV. Bauvorhaben in dieser Zone bedürfen deshalb zwingend der Mitbeurteilung durch die kantonale Behörde (Dienststelle rawi) nach…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneRichtplanung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.