§ 155 Abs. 4 PBG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE III Nrn. 0101-0102/2020 · 22.07.2020Teilweise gutgeheissenDie Widmung einer Privatstrasse zum Gemeingebrauch kann formlos durch konkludente Zustimmung der Eigentümer erfolgen. Bei Quartierplänen ist für die verkehrsmässige Erschliessung die neue Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) anzuwenden, wenn diese milder ist und öffentliche Interessen dies gebieten.GestaltungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.