§ 153 Abs. 4 StG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH SB.2025.00092 · 15.10.2025Teilweise gutgeheissenBei der Streitwertberechnung in einem interkommunalen Steuerhoheitsstreit ist für die Beschwerde der steuerpflichtigen Gesellschaft nicht auf die gesamte Steuerbelastung in der beanspruchenden Gemeinde abzustellen, sondern lediglich auf die Mehrsteuer aus der bestrittenen primären Steuerpflicht. Bei vereinigten Verfahren sind Kosten-…VGer ZH SB.2025.00018 · 27.05.2025AbgewiesenKosten für den Bau eines Gartenhauses können bei der Grundstückgewinnsteuer nur dann als Aufwendungen nach § 221 StG angerechnet werden, wenn der Steuerpflichtige die Höhe der Kosten durch Zahlungsbelege substanziiert nachweist; mangels hinreichender Substanziierung und wegen möglicher Doppelabzüge als Unterhaltskosten ist die…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.