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§ 153 Abs. 3 StG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer ZH SB.2024.00067 · 15.01.2025AbgewiesenWenn der von Steuerpflichtigen angegebene Rückkaufpreis nicht kotierter Aktien weit unter dem amtlichen Vermögenssteuerwert liegt und die Pflichtigen trotz mehrmaliger Aufforderung nur vage und inkohärente Angaben machen, begründet dies eine natürliche Vermutung für einen höheren Kaufpreis und rechtfertigt eine Ermessensveranlagung. Für…VGer ZH SB.2023.00110 · 21.08.2024AbgewiesenBei einer Holdinggesellschaft ohne eigene Räumlichkeiten am statutarischen Sitz und mit einem einzigen, im anderen Kanton wohnhaften Verwaltungsrat gelingt dem Steueramt der Hauptbeweis für die tatsächliche Verwaltung am Wohnsitz des Verwaltungsrats, wenn die steuerpflichtige Person ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommt und den…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.