§ 151 Abs. 1 StG
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100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer ZH SB.2025.00092 · 15.10.2025Teilweise gutgeheissenBei der Streitwertberechnung in einem interkommunalen Steuerhoheitsstreit ist für die Beschwerde der steuerpflichtigen Gesellschaft nicht auf die gesamte Steuerbelastung in der beanspruchenden Gemeinde abzustellen, sondern lediglich auf die Mehrsteuer aus der bestrittenen primären Steuerpflicht. Bei vereinigten Verfahren sind Kosten-…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.