§ 15 Abs. 2 VRG
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VGer ZH VB.2024.00220 · 12.06.2024NichteintretenAuf eine Beschwerde ist nicht einzutreten, wenn eine Person ohne Wohnsitz in der Schweiz die angeordnete Prozesskostenkaution nicht leistet (§ 65a Abs. 2 i.V.m. § 15 Abs. 2 VRG). Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ist abzuweisen, wenn die Beschwerde als offenkundig aussichtslos gilt.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.