§ 15 Abs. 2 lit. g WRSchV
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AppGer BS VD.2023.102 · 19.09.2024AbgewiesenEine Bewilligung nach dem Wohnraumfördergesetz (WRFG) kann auch dann nachträglich erteilt werden, wenn die Sanierungsarbeiten ohne vorgängige rechtskräftige Bewilligung ausgeführt wurden, sofern die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind; entscheidend ist die materielle Rechtmässigkeit des Vorhabens, nicht das formelle Einhalten der…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.