§ 15 Abs. 1 VRG
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100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZG V 2023 23 · 17.12.2024Teilweise gutgeheissenDie Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus in der Kernzone B von Unterägeri ist teilweise aufzuheben, da die Bewilligung des vierten Geschosses als Dachgeschoss zu Unrecht erteilt wurde. Die Ausnahmebewilligung für die Tiefgarageneinfahrt ausserhalb der Baulinie ist hingegen rechtmässig.BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.