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§ 15 Abs. 1 VRG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZG V 2023 23 · 17.12.2024Teilweise gutgeheissenDie Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus in der Kernzone B von Unterägeri ist teilweise aufzuheben, da die Bewilligung des vierten Geschosses als Dachgeschoss zu Unrecht erteilt wurde. Die Ausnahmebewilligung für die Tiefgarageneinfahrt ausserhalb der Baulinie ist hingegen rechtmässig.BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.