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§ 148 Abs. 2 PBG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE II Nrn. 0073-0078/2025 · 20.05.2025Teilweise gutgeheissenDie Anfechtung eines Quartierplans wegen fehlender Quartierplanbedürftigkeit ist nach Einleitung des Verfahrens unzulässig. Die Kosten- und Entschädigungsverteilung muss dem Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzip entsprechen, wobei der Erschliessungsgrad massgebend ist.Gestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.