§ 145 Abs. 1 StRG
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KGer LU 7H 18 142 · 28.06.2019AbgewiesenEine Gemeindeinitiative, die eine Nutzungsplanänderung von der Gestaltungsplanpflicht zur Bebauungsplanpflicht verlangt, verletzt das bundesrechtliche Prinzip der Planbeständigkeit (Art. 21 Abs. 2 RPG), wenn seit der Planfestsetzung keine erheblichen rechtlichen oder tatsächlichen Veränderungen der raumordnungsrelevanten Verhältnisse…GestaltungsplanSondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.