§ 14 SHG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00266 · 23.04.2026AbgewiesenWährend einer Ausbildung auf Tertiärstufe werden gemäss § 15 Abs. 4 SHG nur in Ausnahmefällen wirtschaftliche Hilfe und ausbildungsbedingte Kosten übernommen; eine solche Ausnahme ist nicht gegeben, wenn die gesuchstellende Person die Zulassungsvoraussetzungen zum Studium nicht erfüllt und der Studienbeginn nicht absehbar ist. Unter…VGer ZH VB.2022.00572 · 05.03.2024Teilweise gutgeheissenIm Neubeurteilungsverfahren gilt (mit Einschränkungen) die Dispositionsmaxime, womit der Streitgegenstand durch die rechtzeitig gestellten Parteibegehren begrenzt wird. Werden Quellensteuern, die bereits durch die Sozialversicherung an die Steuerbehörden abgeführt wurden, bei der Schlussabrechnung der wirtschaftlichen Hilfe ein zweites…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.