§ 14 BNO
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VGer AG WBE.2022.5 · 03.10.2022AbgewiesenEine Lager- und Aufbereitungshalle für landwirtschaftliche Produkte ist in einer kommunalen Landschaftsschutzzone nicht bewilligungsfähig, weil § 14 BNO die zulässigen Bauten und Anlagen abschliessend aufzählt und für andere Bauten kein Ermessensspielraum besteht. Eine Revision der Nutzungsplanung wäre Voraussetzung für eine…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauOrtsplanungsrevisionAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.