§14 Abs. 2 lit. c aBüRV
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AppGer BS VD.2017.209 · 06.06.2017AbgewiesenFür eine ordentliche Einbürgerung kann eine genügende gesellschaftliche Integration verlangt werden; kann eine Bewerberin trotz mehrjährigem Wohnsitz keine aussagekräftigen Referenzpersonen aus der einheimischen Bevölkerung nennen und legt sie keine konkreten Fortschritte ihrer sozialen Integration dar, ist die Zurückstellung des…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.