Startseite
Startseite
← Normenregister

§14 Abs. 2 lit. c aBüRV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
AppGer BS VD.2017.209 · 06.06.2017AbgewiesenFür eine ordentliche Einbürgerung kann eine genügende gesellschaftliche Integration verlangt werden; kann eine Bewerberin trotz mehrjährigem Wohnsitz keine aussagekräftigen Referenzpersonen aus der einheimischen Bevölkerung nennen und legt sie keine konkreten Fortschritte ihrer sozialen Integration dar, ist die Zurückstellung des…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.