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§ 14 Abs. 1 FFG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE IV Nr. 0080/2020 · 11.06.2020GutgeheissenEine Nutzungsänderung von Gewerberaum zu kirchlichem Versammlungsraum erfordert keine automatische Anpassung an Brandschutzvorschriften; vielmehr ist eine einzelfallbezogene Prüfung der Brandgefahr und Verhältnismässigkeit notwendig.Umnutzung / ZweckänderungBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.