§ 14 Abs. 1 EGGSchG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
KGer LU 7H 24 106 · 14.07.2025RückweisungBefindet sich ein Bauvorhaben in der Grundwasserschutzzone S3, die zugleich als besonders gefährdeter Bereich (Au) gilt, bedarf seine Erstellung oder Änderung unabhängig von der Temporalität der Baute der gewässerschutzrechtlichen Bewilligung der kantonalen Gewässerschutzfachstelle (Art. 19 Abs. 2 GSchG i.V.m. § 14 Abs. 1 EGGSchG). Die…BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.