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§ 132 Abs. 1 lit. b BauG (AG)

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VGer AG WBE.2024.96 · 24.03.2025AbgewiesenBei der Verkehrswertschätzung unüberbauter Grundstücksteile im Enteignungsverfahren steht die statistische Methode bzw. Vergleichsmethode im Vordergrund; die Ertragswertmethode kommt nur subsidiär zur Anwendung, wenn gar keine Vergleichspreise vorhanden sind. Das Kostenprivileg des Enteigneten (§ 149 Abs. 2 BauG) greift nicht, wenn ein…Enteignung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.