Startseite
Startseite
← Normenregister

§ 132 Abs. 1 lit. b BauG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2024.96 · 24.03.2025AbgewiesenBei der Verkehrswertschätzung unüberbauter Grundstücksteile im Enteignungsverfahren steht die statistische Methode bzw. Vergleichsmethode im Vordergrund; die Ertragswertmethode kommt nur subsidiär zur Anwendung, wenn gar keine Vergleichspreise vorhanden sind. Das Kostenprivileg des Enteigneten (§ 149 Abs. 2 BauG) greift nicht, wenn ein…EnteignungVGer AG WBE.2022.189 WBE.2022.190 · 07.12.2022AbgewiesenDas öffentliche Interesse an der behindertengerechten Umgestaltung von Bushaltestellen gemäss BehiG ist hoch zu gewichten und bedarf keines Einzelnachweises der Nutzungsfrequenz durch Personen mit Behinderungen; es überwiegt das private Interesse am Erhalt von lediglich 3 m2 Grundeigentum, sofern keine mildere, gleich zwecktaugliche…Enteignung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.