§ 131 Abs. 3 GOG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH AEG.2025.00001 · 19.09.2024AbgewiesenDie Akteneinsicht Dritter in hängige Gerichtsverfahren richtet sich nach der allgemeinen Regelung von § 8 Abs. 1 VRG; ein schützenswertes Interesse ist von der gesuchstellenden Person glaubhaft darzulegen, andernfalls ist das Gesuch abzuweisen.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer ZH AEG.2025.00002 · 19.09.2024GutgeheissenEine am Gerichtsverfahren nicht beteiligte Drittpartei erhält Akteneinsicht in hängige Gerichtsakten, wenn sie ein schützenswertes Interesse darlegt; als Mieterin der streitgegenständlichen Liegenschaft verfügt sie über die erforderliche besondere Sachnähe.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.