§ 13 ff. VRG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE III Nr. 0024/2017 · 22.02.2017Teilweise gutgeheissenEine Staatsgebühr für die Genehmigung eines Quartierplans, die das gesetzliche Maximum um das 3,5-fache übersteigt, verletzt das Äquivalenzprinzip; nach der Rechtsprechung ist im Sonderfall höchstens eine Verdoppelung des Maximalbetrags zulässig. Die Gebühr ist von der Rekursinstanz auf ein gesetzmässiges Mass zurückzuführen.GestaltungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.