§ 13 Abs. 1 AWaG
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VGer AG WBE.2022.25 · 23.05.2022AbgewiesenIm Beschwerdeverfahren gegen einen Vollstreckungsentscheid kann die zugrundeliegende rechtskräftige Sachverfügung nicht mehr inhaltlich angefochten werden; das Gericht prüft ausschliesslich, ob die Vollstreckungsmassnahme formell genügt und den Rahmen der zu vollstreckenden Anordnung einhält.Wiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.