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§ 121 Abs. 1 BPG

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AppGer BS VD.2023.110 · 11.07.2024AbgewiesenDie amtliche Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken durch die Bewertungskommission auf Antrag der Fachstelle Grundstücksbewertung des GVA ist auch für eine Mehrwertabgabe-Grobschätzung im Rahmen eines kooperativen Planungsprozesses zulässig (§ 5 Abs. 1 lit. b des Gesetzes über die Ermittlung von Grundstückwerten; §§ 120 ff. BPG).…Mehrwertabgabe

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.