§ 12 BO Baar
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BGer 1C_449/2023 · 24.07.2024AbgewiesenDie Einordnung eines Bauvorhabens in die Umgebung nach § 12 BO Baar ist willkürfrei, wenn die zulässige Baumasse eingehalten wird und keine überwiegenden öffentlichen Interessen eine Reduktion erfordern.BaubewilligungVGer ZG V 2020 63 · 30.06.2021AbgewiesenEine Baubewilligung kann erteilt werden, wenn das Bauvorhaben die Anforderungen der Einordnung gemäss § 12 BO Baar erfüllt und die Erschliessung sowie die Feuerwehrzufahrt den gesetzlichen und normativen Vorgaben entsprechen. Der Umgebungsschutz nach § 29 Abs. 1 DMSG gilt nur für geschützte, nicht für bloss inventarisierte Denkmäler.BaubewilligungVGer ZG V 2020 24 · 04.03.2021AbgewiesenDie gewässerschutzrechtliche Bewilligung und die Baubewilligung für Umgebungsanpassungen (u.a. Stützmauern, Autodrehscheibe, Flüssiggastank) sind rechtmässig, da das Vorhaben auch unter den noch gültigen Schutzzonenunterlagen von 1998 keine Gewässergefährdung darstellt und die gestalterische Einordnung gemäss § 12 BO Baar gewahrt bleibt.BaubewilligungAusnahmebewilligungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.