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§ 12 Abs. 4 Tarif- und Gebührenordnung

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer AG WBE.2022.492 · 03.07.2023Abgewiesen§ 12 Abs. 4 einer kommunalen Tarif- und Gebührenordnung, der leistungsabhängige Anschlussgebühren für 'Elektroheizungen' vorsieht, erfasst nach grammatikalischer und systematischer Auslegung keine Wärmepumpenanlagen; mangels genügender gesetzlicher Grundlage darf für die Installation einer Wärmepumpe keine entsprechende Anschlussgebühr…BaubewilligungVGer AG WBE.2022.493 · 03.07.2023AbgewiesenEine Wärmepumpenanlage gilt nach grammatikalischer und systematischer Auslegung nicht als «Elektroheizung» im Sinne von § 12 Abs. 4 der Tarif- und Gebührenordnung, sodass für deren Installation keine leistungsabhängige Anschlussgebühr erhoben werden darf. Im Abgaberecht ist der klare Gesetzeswortlaut angesichts des strengen…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.