§ 112a PBG
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KGer LU 7H 19 311 · 02.07.2020AbgewiesenEine rechtskräftige Nutzungsplanung kann im Baubewilligungsverfahren nicht akzessorisch auf ihre Vereinbarkeit mit kantonalem Recht überprüft werden; Mängel der Zonenplanfestsetzung sind im Nutzungsplanungsverfahren geltend zu machen. Verkehrsflächen, die im genehmigten Zonenplan der Wohnzone (und nicht der Verkehrszone) zugewiesen…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.