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§ 111 Forstgesetz

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2023.127 · 02.05.2024AbgewiesenEine ohne die erforderliche Zustimmung des Regierungsrats zur Unterschreitung des Waldabstands erteilte Baubewilligung ist nichtig; die darauf gestützte Baute ausserhalb der Bauzone ist formell und materiell rechtswidrig und geniesst keinen Besitzstandsschutz nach Art. 24c RPG. Die angeordnete vollständige Beseitigung erweist sich als…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.