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§ 110 PBG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE III Nr. 0041/2016 · 30.03.2016Gutgeheissen§ 101 PBG ist als Sondernorm nur auf baulinienwidrige Bauten und Anlagen im Baulinienbereich anwendbar, nicht auf bloße Strassenabstandsunterschreitungen. Für letztere gilt § 357 Abs. 1 PBG.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.