§ 110 JG SZ (SRSZ 231.110)
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VGer SZ III 2019 186 · 19.02.2020AbgewiesenEine Bürgervereinigung, die sich auf § 11 Abs. 4 PBG SZ beruft, ist nur zur Beschwerde gegen kantonale Nutzungspläne legitimiert; für Baubewilligungsverfahren fehlt ihr die Beschwerdebefugnis, sofern sie keine eigenen Rechtsgüter geltend machen kann. Ein Nachbar ist zur Beschwerde gegen eine Baubewilligung für ein Dienstleistungsgebäude…BaubewilligungAusnahmebewilligungGestaltungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.